Beglaubigte Übersetzung Ihrer Urkunden

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Urkunden professionell und beglaubigt übersetzen lassen

Benötigen Sie eine beglaubigte Übersetzung Ihrer Urkunden für eine Behörde, ein Gericht, eine Universität, eine Botschaft, einen Arbeitgeber oder eine andere offizielle Stelle? The Native Translator unterstützt Privatpersonen, Unternehmen und Kanzleien mit professionellen und beglaubigten Übersetzungen in 35 Sprachen.

Wir übersetzen unter anderem Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Scheidungsurkunden, Sterbeurkunden, Namensänderungsurkunden, Adoptionsunterlagen, Führungszeugnisse, Diplome, Zeugnisse, Vollmachten, Registerauszüge und weitere offizielle Dokumente.

Welche Form der Beglaubigung erforderlich ist, hängt von Dokumentart, Sprachrichtung, Zielland und Empfänger ab. Behörden und andere offizielle Stellen können unterschiedliche Anforderungen stellen. Deshalb ist es wichtig, bereits bei der Bestellung anzugeben, wo die Übersetzung verwendet werden soll.

Unsere professionellen Übersetzungsprozesse sind nach ISO 17100 qualitätsgesichert. Die Verarbeitung Ihrer Dokumente erfolgt mit Informationssicherheit nach ISO 27001. Wenn zusätzlich eine Apostille, notarielle Beglaubigung oder Legalisation erforderlich ist, können wir Sie auch bei diesen Schritten unterstützen.

Laden Sie Ihre Urkunde über unser Übersetzungsportal hoch. Sie erhalten innerhalb von 60 Sekunden ein Angebot; bei Fragen können Sie uns per E-Mail kontaktieren.

Was ist eine beglaubigte Übersetzung einer Urkunde?

Eine beglaubigte Übersetzung ist eine Übersetzung, bei der ein entsprechend berechtigter Übersetzer bestätigt, dass der Zieltext vollständig und nach bestem Wissen korrekt dem vorgelegten Dokument entspricht.

Je nach Land und Bundesland werden hierfür unterschiedliche Bezeichnungen wie beeidigter, ermächtigter oder öffentlich bestellter Übersetzer verwendet. Entscheidend ist, dass die Beglaubigung von der Stelle akzeptiert wird, bei der die Urkunde eingereicht werden soll. Deshalb richten wir die Übersetzung möglichst nach dem konkreten Verwendungszweck aus.

Welche Urkunden können beglaubigt übersetzt werden?

Beglaubigte Urkundenübersetzungen umfassen weit mehr als nur Geburts- und Heiratsurkunden. Wir bearbeiten Personenstandsurkunden, Bildungsnachweise, gerichtliche Dokumente, Registerauszüge, notarielle Urkunden, Vollmachten und weitere amtliche Unterlagen.

Auch mehrere zusammengehörige Dokumente können in einem Projekt bearbeitet werden. Dabei achten wir besonders auf die konsistente Schreibweise von Namen, Orten, Daten, Behördenbezeichnungen und anderen wiederkehrenden Angaben.

Beglaubigte Übersetzung von Geburtsurkunden

Geburtsurkunden gehören zu den häufigsten Dokumenten für beglaubigte Übersetzungen. Sie werden beispielsweise bei Eheschließung, Einbürgerung, Familiennachzug, Studium, Erbschaft oder anderen behördlichen Verfahren benötigt.

Neben Name und Geburtsdatum können auch Angaben zu Eltern, Geburtsort, Registereintrag, ausstellender Behörde und Urkundennummer relevant sein.

Diese Informationen werden vollständig und nachvollziehbar wiedergegeben.

Beglaubigte Übersetzung von Heiratsurkunden

Heiratsurkunden werden häufig bei Behörden, Gerichten, Botschaften und anderen offiziellen Stellen eingereicht. Bei der Übersetzung ist die korrekte Wiedergabe von Namen, Daten, Orten, Standesamtsangaben und Registerinformationen besonders wichtig.

Wenn mehrere Familienstandsdokumente in derselben Angelegenheit verwendet werden, sollte die Terminologie durchgängig konsistent bleiben.

Beglaubigte Übersetzung von Scheidungsurkunden und Scheidungsurteilen

Scheidungsunterlagen können sowohl reine Personenstandsinformationen als auch komplexe juristische Inhalte enthalten. Bei Urteilen oder Beschlüssen müssen Gerichtsbezeichnungen, Parteien, Entscheidungen, Rechtskraftvermerke und weitere rechtlich relevante Angaben präzise übertragen werden.

Dabei ist zu vermeiden, ausländische Rechtsbegriffe vorschnell mit deutschen Rechtsinstituten gleichzusetzen.

Eine professionelle juristische Übersetzung berücksichtigt daher den rechtlichen Kontext des Originaldokuments.

Beglaubigte Übersetzung von Sterbeurkunden

Sterbeurkunden werden häufig in internationalen Erb-, Nachlass-, Versicherungs- oder Familienangelegenheiten benötigt. Namen, Geburtsdaten, Sterbedaten, Orte, Registerangaben und Behördeninformationen müssen exakt wiedergegeben werden.

Gerade bei grenzüberschreitenden Erbfällen können mehrere Urkunden und weitere Nachweise gleichzeitig erforderlich sein. In solchen Fällen ist eine konsistente Dokumentübersetzung besonders wichtig.

Beglaubigte Übersetzung von Namensänderungsurkunden

Namensänderungsurkunden und vergleichbare Dokumente können bei Behörden, Banken, Universitäten oder im Rahmen internationaler Verfahren benötigt werden.

Die Übersetzung muss klar erkennen lassen, welche Namen vor und nach der Änderung geführt wurden und auf welcher Grundlage die Änderung erfolgt ist.

Bei mehreren Dokumenten sollte die Namensführung mit vorhandenen Pass- oder Identitätsdokumenten abgestimmt werden.

Beglaubigte Übersetzung von Adoptionsurkunden

Adoptionsunterlagen enthalten häufig sensible personenbezogene und rechtliche Informationen. Bei der Übersetzung kommt es auf eine vollständige und präzise Wiedergabe der beteiligten Personen, Behörden, Entscheidungen und Daten an.

Wenn die Dokumente in einem familienrechtlichen oder behördlichen Verfahren verwendet werden, können besondere Anforderungen an Übersetzung und Beglaubigung bestehen.

Beglaubigte Übersetzung von Führungszeugnissen

Polizeiliche Führungszeugnisse und ausländische Strafregisterauszüge können für Visa, Aufenthaltsverfahren, Arbeitgeber, Behörden oder berufliche Zulassungen benötigt werden.

Bei der Übersetzung müssen personenbezogene Angaben, Behördenbezeichnungen, Aktenzeichen und rechtlich relevante Vermerke exakt wiedergegeben werden.

Ausländische Strafregisterdokumente sind nicht immer identisch mit einem deutschen Führungszeugnis. Die Übersetzung orientiert sich daher am tatsächlichen Originaldokument.

Beglaubigte Übersetzung von Zeugnissen und Diplomen

Auch Bildungsdokumente werden häufig in beglaubigter Form benötigt. Wir übersetzen Schulzeugnisse, Abiturzeugnisse, Hochschulabschlüsse, Bachelor- und Masterurkunden, Diplome, Transcript of Records und weitere akademische Unterlagen.

Noten, Fächer, Credits, Abschlussbezeichnungen und Bildungseinrichtungen werden entsprechend dem Original wiedergegeben. Eine eigene Anerkennung oder Gleichwertigkeitsbewertung erfolgt nicht durch die Übersetzung.

Beglaubigte Übersetzung von Vollmachten

Vollmachten werden häufig für internationale Erb-, Immobilien-, Bank- oder Unternehmensangelegenheiten verwendet. Sie legen fest, welche Befugnisse einer anderen Person eingeräumt werden.

Parteinamen, Befugnisse, Einschränkungen, Fristen und andere Bedingungen müssen deshalb besonders präzise übersetzt werden. Je nach Zielland können neben der Übersetzung auch notarielle Beglaubigung, Apostille oder Legalisation erforderlich sein.

Beglaubigte Übersetzung notarieller Urkunden

Notarielle Urkunden können bei Immobiliengeschäften, Unternehmensangelegenheiten, Erbschaften oder anderen rechtlich relevanten Verfahren benötigt werden. Diese Dokumente enthalten häufig standardisierte notarielle Formulierungen, Identitätsangaben und rechtliche Erklärungen.

Eine präzise Übersetzung muss sowohl den eigentlichen Inhalt als auch die formalen Bestandteile des Dokuments angemessen wiedergeben.

Beglaubigte Übersetzung von Registerauszügen

Registerauszüge werden häufig von Unternehmen und Privatpersonen für internationale Verfahren benötigt. Dazu gehören Handelsregisterauszüge, Vereinsregisterauszüge, Personenstandsregisterauszüge oder vergleichbare Dokumente.

Registerbegriffe und Rechtsformen haben nicht immer direkte Entsprechungen in anderen Ländern. Die Übersetzung sollte daher die Funktion des Originalbegriffs wiedergeben, ohne eine unzutreffende rechtliche Gleichsetzung zu erzeugen.

Beglaubigte Urkundenübersetzung für Behörden

Behörden verlangen häufig beglaubigte Übersetzungen, wenn Urkunden in einer anderen Sprache vorgelegt werden. Das kann beispielsweise bei Standesämtern, Ausländerbehörden, Einbürgerungsstellen, Anerkennungsbehörden oder anderen öffentlichen Stellen der Fall sein.

Welche Form der Beglaubigung verlangt wird, kann je nach Stelle unterschiedlich sein.

Wenn Ihnen konkrete Vorgaben der Behörde vorliegen, senden Sie diese bitte mit der Urkunde ein.

Beglaubigte Urkundenübersetzung für Standesämter

Standesämter benötigen regelmäßig Übersetzungen ausländischer Personenstandsurkunden. Dazu zählen insbesondere Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Sterbeurkunden und Scheidungsunterlagen.

Bei diesen Dokumenten sind Namen, Orte, Daten, Registerangaben und Behördenbezeichnungen besonders sorgfältig zu behandeln. Wenn mehrere Urkunden zum selben Verfahren gehören, sollte die Schreibweise aller zentralen Angaben einheitlich sein.

Beglaubigte Urkundenübersetzung für Gerichte

Gerichte können beglaubigte Übersetzungen von Urkunden und anderen Dokumenten verlangen.

Das betrifft beispielsweise Familienrechts-, Erb-, Zivil- oder Unternehmensverfahren. Gerichtliche Unterlagen erfordern nicht nur sprachliche Präzision, sondern auch juristische Terminologiesicherheit.

Wenn das Gericht eine bestimmte Form der Beglaubigung vorgibt, sollte diese Anforderung vor Beginn der Übersetzung bekannt sein.

Beglaubigte Urkundenübersetzung für Botschaften und Konsulate

Bei Visa-, Aufenthalts-, Familien- oder anderen internationalen Verfahren verlangen Botschaften und Konsulate häufig übersetzte Urkunden. Die Anforderungen können je nach Staat stark variieren.

Manche Stellen verlangen zusätzlich Apostille, Legalisation oder bestimmte Beglaubigungsformen. Vorhandene Merkblätter oder schriftliche Vorgaben sollten daher möglichst zusammen mit den Dokumenten eingereicht werden.

Beglaubigte Urkundenübersetzung für Universitäten

Universitäten und Hochschulen benötigen regelmäßig Übersetzungen von Bildungs- und Personenstandsdokumenten. Das kann bei Bewerbung, Immatrikulation, Anerkennung von Studienleistungen oder anderen akademischen Verfahren erforderlich sein.

Die formalen Anforderungen unterscheiden sich von Hochschule zu Hochschule. Deshalb ist es sinnvoll, die Vorgaben der empfangenden Einrichtung vorab zu prüfen.

Beglaubigte Übersetzungen für Unternehmen

Unternehmen benötigen beglaubigte Urkundenübersetzungen beispielsweise für Gründungen, Ausschreibungen, Bankverfahren, Unternehmensübernahmen oder internationale Rechtsgeschäfte.

Wir bearbeiten unter anderem Handelsregisterauszüge, Satzungen, Vollmachten, notarielle Urkunden, Verträge und weitere Unternehmensdokumente. Bei größeren Projekten achten wir auf konsistente Terminologie über mehrere Dokumente hinweg.

Beglaubigte Urkunden in 60 Sprachen übersetzen lassen

The Native Translator bietet professionelle und beglaubigte Übersetzungen in 60 Sprachen. Welche Form der Beglaubigung möglich und erforderlich ist, hängt von Sprachrichtung, Dokumentart, Zielland und Empfänger ab.

Wenn ein deutsches Dokument im Ausland verwendet wird, kann es sinnvoll oder notwendig sein, einen im Zielland offiziell anerkannten Übersetzer einzusetzen.

Deshalb berücksichtigen wir bei der Projektplanung nicht nur die Sprache, sondern auch das Verwendungsland.

Beglaubigte Übersetzung ins Englische

Englische Urkundenübersetzungen werden häufig für internationale Behörden, Arbeitgeber, Universitäten und Visa- oder Aufenthaltsverfahren benötigt.

Je nach Zielland kann britisches, amerikanisches oder anderes internationales Englisch relevant sein. Die Terminologie wird daher möglichst an den tatsächlichen Empfänger angepasst.

Beglaubigte Übersetzung ins Französische

Französische Übersetzungen können für Frankreich, Belgien, die Schweiz oder andere französischsprachige Regionen erforderlich sein. Die formalen Anforderungen unterscheiden sich jedoch je nach Land und Behörde.

Wenn eine Stelle ausdrücklich eine Übersetzung durch einen traducteur assermenté verlangt, sollte dies bereits bei der Bestellung angegeben werden.

Beglaubigte Übersetzung ins Spanische

Für Spanien kann eine empfangende Stelle eine traducción jurada verlangen. Das spanische System offizieller Übersetzungen unterscheidet sich vom deutschen System.

Deshalb sollte immer angegeben werden, ob das Dokument in Spanien oder in einem anderen spanischsprachigen Land verwendet wird.

Beglaubigte Übersetzung ins Italienische

Italien verfügt über eigene Verfahren für offiziell bestätigte Übersetzungen. Bei Dokumenten für italienische Behörden, Gerichte oder Notare sollten deren konkrete Vorgaben berücksichtigt werden.

Das gilt insbesondere für Personenstandsurkunden, Vollmachten und notarielle Dokumente.

Beglaubigte Übersetzung ins Polnische

Polen verfügt über ein eigenes System vereidigter Übersetzer. Wenn eine polnische Behörde, ein Gericht oder ein Notar ausdrücklich einen tłumacz przysięgły verlangt, sollte dies vor Beginn der Übersetzung bekannt sein.

So kann die passende formale Lösung gewählt werden.

Beglaubigte Übersetzung ins Arabische

Arabisch ist Amtssprache in zahlreichen Ländern mit unterschiedlichen rechtlichen und administrativen Systemen.

Bei einer offiziellen Übersetzung ins Arabische sollte daher immer angegeben werden, in welchem Land und bei welcher Stelle die Urkunde verwendet wird. Das ist besonders wichtig bei Personenstandsurkunden, Vollmachten und Unternehmensdokumenten.

Qualitätssicherung nach ISO 17100

Unsere professionellen Übersetzungsprozesse sind nach ISO 17100 qualitätsgesichert. Die Norm umfasst Anforderungen an Übersetzerqualifikation, Projektmanagement, Terminologiemanagement, Arbeitsprozesse und Qualitätssicherung.

Bei Urkundenübersetzungen wird besonderer Wert auf Namen, Daten, Zahlen, Dokumentnummern, Behördenbezeichnungen und juristische oder administrative Fachbegriffe gelegt.

Auch bei kurzen Urkunden ist eine sorgfältige Qualitätskontrolle entscheidend.

Datensicherheit nach ISO 27001

Urkunden enthalten häufig besonders sensible personenbezogene Informationen. Dazu gehören Namen, Geburtsdaten, Familienverhältnisse, Registerdaten und in manchen Fällen auch strafrechtliche, medizinische oder wirtschaftliche Angaben.

Unsere Dokument- und Informationsverarbeitung erfolgt mit Datensicherheit nach ISO 27001. Die Unterlagen werden vertraulich behandelt, und der Zugriff wird auf Personen beschränkt, die für die Bearbeitung erforderlich sind.

Beglaubigte Übersetzung und Apostille

Eine beglaubigte Übersetzung und eine Apostille erfüllen unterschiedliche Funktionen. Die Übersetzung gibt den Inhalt des Dokuments in einer anderen Sprache wieder. Eine Apostille bestätigt bestimmte formale Merkmale einer öffentlichen Urkunde für den internationalen Rechtsverkehr.

Je nach Verfahren können beide Schritte notwendig sein. Ob dies der Fall ist, entscheidet die empfangende Stelle.

Apostille und Legalisation von Urkunden

Wenn eine Urkunde im Ausland verwendet werden soll, kann zusätzlich eine Apostille oder Legalisation erforderlich sein. Welche Form notwendig ist, hängt vom Zielland, Dokument und Empfänger ab.

Wir können Sie auch bei der weiteren Dokumentbearbeitung unterstützen, wenn solche Schritte erforderlich sind. Wichtig ist, die richtige Reihenfolge von Übersetzung, Beglaubigung, Apostille und gegebenenfalls Legalisation zu berücksichtigen.

Notarielle Beglaubigung und beglaubigte Urkundenübersetzung

Eine notarielle Beglaubigung ist nicht mit einer beglaubigten Übersetzung gleichzusetzen. Der Übersetzer bestätigt die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung. Ein Notar kann beispielsweise Unterschriften oder Kopien beglaubigen.

In internationalen Dokumentverfahren können beide Formen der Beglaubigung erforderlich sein.

Wenn Sie unsicher sind, senden Sie die Vorgaben der empfangenden Stelle zusammen mit Ihrer Urkunde ein.

Urkunden online beglaubigt übersetzen lassen

Sie müssen Ihre Dokumente für die Bestellung in der Regel nicht persönlich in einem Übersetzungsbüro abgeben. Urkunden können digital über unser Übersetzungsportal eingereicht werden.

Nach Sichtung prüfen wir Sprache, Dokumentart, Umfang, Verwendungszweck und Beglaubigungsanforderungen. Sollte für einen bestimmten formalen Schritt ein Original erforderlich sein, wird dies im Rahmen der Auftragsprüfung berücksichtigt.

Wie lange dauert die beglaubigte Übersetzung einer Urkunde?

Die Bearbeitungszeit hängt von Sprache, Dokumentart, Umfang und gewünschter Beglaubigungsform ab. Kurze Urkunden können meist schneller bearbeitet werden als umfangreiche Gerichtsdokumente oder komplette Dokumentpakete.

Wenn zusätzliche Schritte wie Apostille oder Legalisation erforderlich sind, kann dies die gesamte Bearbeitungszeit beeinflussen. Nach Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie eine konkrete Lieferzeit.

Was kostet die beglaubigte Übersetzung einer Urkunde?

Der Preis hängt von Sprache, Dokumentart, Umfang und formalen Anforderungen ab. Auch zusätzliche Leistungen wie Apostille, Legalisation oder besondere physische Ausfertigungen können den Gesamtpreis beeinflussen.

Nach Upload des Dokuments erhalten Sie ein konkretes Angebot.

Beglaubigte Übersetzung Ihrer Urkunden online bestellen

The Native Translator unterstützt Privatpersonen, Unternehmen und Kanzleien bei der professionellen und beglaubigten Übersetzung offizieller Urkunden in 60 Sprachen.

Unsere professionellen Übersetzungsprozesse sind nach ISO 17100 qualitätsgesichert, die Dokumentverarbeitung erfolgt mit Informationssicherheit nach ISO 27001.

Laden Sie Ihre Urkunde über unser Übersetzungsportal hoch und geben Sie an, aus welcher Sprache und in welche Sprache übersetzt werden soll, in welchem Land das Dokument verwendet wird und welche Stelle es erhalten soll.

Wenn Ihnen besondere Vorgaben zur Beglaubigung, Apostille oder Legalisation vorliegen, senden Sie diese bitte ebenfalls mit.

FAQ – Beglaubigte Übersetzung Ihrer Urkunden

Welche Urkunden können beglaubigt übersetzt werden?

Wir übersetzen unter anderem Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Sterbeurkunden, Scheidungsunterlagen, Namensänderungsurkunden, Zeugnisse, Diplome, Führungszeugnisse, Vollmachten und Registerauszüge.

Was bedeutet beglaubigte Übersetzung einer Urkunde?

Ein entsprechend berechtigter Übersetzer bestätigt, dass die Übersetzung vollständig und korrekt nach dem vorgelegten Dokument angefertigt wurde.

Wann brauche ich eine beglaubigte Urkundenübersetzung?

Das hängt vom Empfänger ab. Behörden, Gerichte, Universitäten, Botschaften und andere offizielle Stellen können eine beglaubigte Übersetzung verlangen.

Kann ich eine Geburtsurkunde beglaubigt übersetzen lassen?

Ja. Geburtsurkunden gehören zu den häufigsten Dokumenten für beglaubigte Übersetzungen.

Kann ich eine Heiratsurkunde beglaubigt übersetzen lassen?

Ja. Wir übersetzen Heiratsurkunden und andere Personenstandsdokumente für offizielle und internationale Verfahren.

Übersetzen Sie auch Sterbeurkunden?

Ja. Sterbeurkunden werden häufig für Erbschafts-, Versicherungs- und andere internationale Angelegenheiten benötigt.

Kann ich eine Scheidungsurkunde oder ein Scheidungsurteil übersetzen lassen?

Ja. Wir bearbeiten sowohl Personenstandsdokumente als auch umfangreichere familienrechtliche Urteile.

Übersetzen Sie Namensänderungsurkunden?

Ja. Namensänderungsdokumente können beglaubigt übersetzt werden, beispielsweise für Behörden, Banken oder internationale Verfahren.

Übersetzen Sie Führungszeugnisse?

Ja. Polizeiliche Führungszeugnisse und ausländische Strafregisterauszüge können professionell und bei Bedarf beglaubigt übersetzt werden.

Kann ich Zeugnisse und Diplome beglaubigt übersetzen lassen?

Ja. Wir übersetzen Schulzeugnisse, Hochschulabschlüsse, Diplome und weitere Bildungsnachweise.

Kann ich eine Vollmacht beglaubigt übersetzen lassen?

Ja. Vollmachten gehören zu den häufig übersetzten Dokumenten bei internationalen Rechts-, Erb-, Immobilien- und Bankangelegenheiten.

Übersetzen Sie notarielle Urkunden?

Ja. Wir bearbeiten notarielle Dokumente und weitere rechtlich relevante Urkunden.

Kann ich Registerauszüge beglaubigt übersetzen lassen?

Ja. Dazu gehören unter anderem Handelsregisterauszüge und andere amtliche Registerdokumente.

In wie viele Sprachen übersetzen Sie Urkunden?

Wir bieten professionelle und beglaubigte Übersetzungen in 35 Sprachen an.

Kann ich eine Urkunde ins Englische übersetzen lassen?

Ja. Englisch gehört zu den häufigsten Zielsprachen für beglaubigte Urkundenübersetzungen.

Kann ich Urkunden für Frankreich, Spanien, Italien oder Polen übersetzen lassen?

Ja. Da diese Länder eigene Systeme für offizielle Übersetzungen haben, sollte das Zielland bereits bei der Bestellung angegeben werden.

Arbeiten Sie nach ISO 17100?

Ja. Unsere professionellen Übersetzungsprozesse sind nach ISO 17100 qualitätsgesichert.

Wie schützen Sie meine Urkunden und persönlichen Daten?

Unsere Dokument- und Informationsverarbeitung erfolgt mit Datensicherheit nach ISO 27001. Die Unterlagen werden vertraulich behandelt.

Braucht meine Urkunde eine Apostille?

Das hängt von Dokumentart, Zielland und Empfänger ab. Eine Apostille kann zusätzlich zur Übersetzung erforderlich sein.

Helfen Sie bei Apostille und Legalisation?

Ja. Wenn zusätzliche formale Dokumentbearbeitung erforderlich ist, können wir auch bei Apostille und Legalisation unterstützen.

Ist eine Apostille dasselbe wie eine beglaubigte Übersetzung?

Nein. Die Übersetzung betrifft den Inhalt der Urkunde, während eine Apostille bestimmte formale Merkmale einer öffentlichen Urkunde für die internationale Verwendung bestätigt.

Kann ich meine Urkunde online einreichen?

Ja. Sie können Ihre Dokumente digital über unser Übersetzungsportal hochladen.

Muss ich das Original einsenden?

Für die Bestellung reicht je nach Verfahren häufig zunächst eine digitale Kopie. Ob später ein Original benötigt wird, hängt von Beglaubigungsform und Empfänger ab.

Wie lange dauert eine beglaubigte Urkundenübersetzung?

Die Bearbeitungszeit hängt von Sprache, Dokumentart, Umfang und formalen Anforderungen ab. Nach Prüfung erhalten Sie eine konkrete Lieferzeit.

Was kostet eine beglaubigte Übersetzung meiner Urkunde?

Der Preis hängt von Sprache, Dokumentart, Umfang und Beglaubigungsanforderungen ab. Ein konkretes Angebot erhalten Sie nach Sichtung des Dokuments.

Wie bestelle ich eine beglaubigte Übersetzung meiner Urkunde?

Laden Sie Ihre Urkunde über unser Übersetzungsportal hoch und geben Sie Zielsprache, Verwendungsland und Empfänger an. Wenn Ihnen besondere Vorgaben zu Beglaubigung, Apostille oder Legalisation vorliegen, senden Sie diese bitte ebenfalls mit.

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