Beglaubigte Übersetzungen online bestellen – einfach und sicher
Eine beglaubigte Übersetzung wird häufig benötigt, wenn ausländische Urkunden, Zeugnisse, Diplome oder andere offizielle Dokumente bei Behörden, Gerichten, Standesämtern, Universitäten oder anderen Institutionen eingereicht werden sollen. Für die Beauftragung müssen Sie nicht persönlich ein Übersetzungsbüro aufsuchen: Sie können Ihre Dokumente online einreichen und uns mitteilen, für welchen Zweck und bei welcher Institution die Übersetzung verwendet werden soll. Wir bearbeiten beglaubigte Übersetzungen für Privatpersonen, Unternehmen, Universitäten und Behörden und führen professionelle Übersetzungen in mehr als 60 Sprachen aus.
Bei offiziellen Dokumenten kommt es nicht nur auf eine präzise sprachliche Übersetzung an. Je nach Empfänger können bestimmte formelle Anforderungen an die Übersetzung und den ausführenden Übersetzer gelten. Deshalb berücksichtigen wir Dokumentart, Sprachkombination, Zielland und vorgesehenen Empfänger. Besonders bei internationalen Dokumenten sollte nicht davon ausgegangen werden, dass Begriffe wie beglaubigte, beeidigte, vereidigte oder offiziell bestätigte Übersetzung in allen Ländern dieselbe rechtliche Bedeutung besitzen.
Wir sind nach ISO 17100 für professionelle Übersetzungsdienstleistungen und nach ISO/IEC 27001 für Informationssicherheit zertifiziert. Sie können Ihre Dokumente daher sicher und vertraulich über unser Übersetzungsportal hochladen oder per E-Mail senden. Bitte teilen Sie uns mit, bei welcher Behörde oder Institution die Übersetzung eingereicht werden soll. So können wir sicherstellen, dass die Übersetzung den jeweiligen Anforderungen entspricht. Ein Angebot erhalten Sie online in etwa 60 Sekunden.
Beglaubigte Übersetzungen bequem online beauftragen
Der Online-Prozess ermöglicht es, eine beglaubigte Übersetzung unabhängig vom eigenen Wohnort anzufragen. Für die Angebotserstellung können Sie Ihr Dokument digital übermitteln und die benötigte Sprachrichtung sowie den Verwendungszweck angeben.
Dies ist insbesondere bei Urkunden, Zeugnissen und anderen persönlichen Dokumenten praktisch, da zunächst geprüft werden kann, welche Übersetzungsleistung für den konkreten Zweck benötigt wird.
Je vollständiger die Informationen zu Dokument und Empfänger sind, desto besser lassen sich die Anforderungen bereits vor Beginn der Übersetzung einordnen.
Welche Dokumente werden beglaubigt übersetzt?
Beglaubigte Übersetzungen werden besonders häufig für offizielle und persönliche Dokumente benötigt. Dazu können Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Scheidungsurteile, Zeugnisse, Diplome, Führungszeugnisse, Gerichtsdokumente und weitere Urkunden gehören.
Ob tatsächlich eine beglaubigte Übersetzung erforderlich ist, hängt jedoch nicht allein von der Dokumentart ab. Entscheidend ist vor allem, wo und zu welchem Zweck das Dokument eingereicht werden soll.
Dasselbe Dokument kann für einen Empfänger als einfache professionelle Übersetzung ausreichend sein, während eine andere Institution eine beglaubigte Fassung verlangt.
Geburtsurkunde beglaubigt übersetzen lassen
Geburtsurkunden gehören zu den Dokumenten, die besonders häufig für internationale Verwaltungsverfahren übersetzt werden.
Bei der Übersetzung müssen Namen, Geburtsdaten, Geburtsorte, Behördenbezeichnungen, Registrierungsangaben und weitere relevante Informationen sorgfältig wiedergegeben werden. Auch Stempel oder zusätzliche Vermerke können für das Dokument relevant sein.
Für die Angebotserstellung sollte deshalb möglichst das vollständige Dokument in gut lesbarer Form eingereicht werden.
Heiratsurkunde beglaubigt übersetzen lassen
Ausländische Heiratsurkunden können beispielsweise für behördliche, familiäre oder administrative Verfahren in Deutschland benötigt werden. Umgekehrt können deutsche Heiratsurkunden für ihre Verwendung im Ausland übersetzt werden.
Da Personenstandsdokumente verschiedener Länder unterschiedlich aufgebaut sind, müssen institutionelle Bezeichnungen und Angaben im jeweiligen Kontext verstanden werden.
Bitte geben Sie bei Ihrer Anfrage an, in welchem Land und bei welcher Institution die übersetzte Heiratsurkunde verwendet werden soll.
Scheidungsurteile und Gerichtsdokumente
Gerichtliche Dokumente enthalten häufig spezialisierte juristische Terminologie und zahlreiche formelle Angaben.
Bei der Übersetzung eines Scheidungsurteils, Gerichtsbeschlusses oder eines anderen gerichtlichen Dokuments muss deshalb sowohl der sprachliche als auch der rechtliche Kontext des Ausgangsdokuments berücksichtigt werden.
Die Übersetzung gibt den Inhalt des Ausgangsdokuments wieder und stellt keine Rechtsberatung oder eigenständige rechtliche Bewertung des Verfahrens dar.
Zeugnisse beglaubigt übersetzen lassen
Schulzeugnisse und andere Bildungsnachweise werden häufig für Studium, Ausbildung, Bewerbungen oder Anerkennungsverfahren in einer anderen Sprache benötigt.
Neben Fächern und Noten müssen Abschlussbezeichnungen, institutionelle Angaben und gegebenenfalls zusätzliche Vermerke präzise behandelt werden.
Eine Übersetzung gibt die Angaben des Zeugnisses wieder. Sie nimmt nicht automatisch eine Umrechnung von Noten oder eine Bewertung der Gleichwertigkeit unterschiedlicher Bildungsabschlüsse vor.
Diplome und Hochschulabschlüsse
Hochschuldiplome, Abschlussurkunden und Studiennachweise können für Universitäten, Arbeitgeber und andere Institutionen übersetzt werden.
Da akademische Titel, Studiengänge und Abschlussbezeichnungen von Bildungssystem zu Bildungssystem unterschiedlich strukturiert sind, sollte die Übersetzung keine Gleichwertigkeit suggerieren, die nicht aus dem Ausgangsdokument hervorgeht.
Über die Anerkennung eines ausländischen Abschlusses entscheidet die jeweils zuständige Institution und nicht die Übersetzung selbst.
Beglaubigte Übersetzungen für Standesämter
Standesämter können Übersetzungen ausländischer Personenstandsdokumente verlangen. Welche Unterlagen und welche konkrete Übersetzungsform benötigt werden, hängt vom jeweiligen Verfahren ab.
Bei Dokumenten für ein Standesamt sollte deshalb bereits bei der Anfrage angegeben werden, für welchen Zweck die Übersetzung benötigt wird.
Wenn Ihnen konkrete Anforderungen mitgeteilt wurden, können Sie diese gemeinsam mit dem Dokument übermitteln.
Beglaubigte Übersetzungen für Behörden
Behörden können für ausländische Dokumente deutsche Übersetzungen verlangen. Ebenso können deutsche Dokumente für Verwaltungsverfahren im Ausland in einer anderen Sprache benötigt werden.
Die formellen Anforderungen können sich nach Land, Behörde, Dokument und Verfahren unterscheiden.
Bitte teilen Sie uns deshalb mit, bei welcher Behörde oder Institution die Übersetzung eingereicht werden soll. Vorhandene schriftliche Vorgaben können ebenfalls übermittelt werden.
Beglaubigte Übersetzungen für Gerichte
Soll ein fremdsprachiges Dokument bei einem Gericht verwendet werden, können besondere Anforderungen an die Übersetzung gelten.
Neben der sprachlichen Präzision können die formellen Voraussetzungen der Übersetzung relevant sein. Bei solchen Aufträgen sollte das zuständige Gericht beziehungsweise der vorgesehene Verwendungszweck bereits bei der Anfrage genannt werden.
Die Übersetzung selbst ersetzt keine rechtliche Beratung hinsichtlich des zugrunde liegenden Verfahrens.
Beglaubigte Übersetzungen für Universitäten
Universitäten und Hochschulen können Übersetzungen von Zeugnissen, Diplomen, Studiennachweisen und weiteren akademischen Dokumenten verlangen.
Welche Form der Übersetzung akzeptiert wird, entscheidet die jeweilige Bildungseinrichtung. Deshalb sollten Studierende und Bewerber die konkreten Vorgaben der betreffenden Universität berücksichtigen.
Wenn entsprechende Anforderungen bereits vorliegen, können sie gemeinsam mit den Dokumenten eingereicht werden.
Beglaubigte Übersetzungen für Unternehmen
Auch Unternehmen benötigen beglaubigte Übersetzungen, beispielsweise wenn offizielle Unternehmensdokumente grenzüberschreitend verwendet oder bei einer Institution eingereicht werden.
Je nach Projekt können gesellschaftsrechtliche Dokumente, Registerunterlagen, Vollmachten oder andere offizielle Unternehmensdokumente betroffen sein.
Bei geschäftlichen Dokumenten, die keine formelle Beglaubigung erfordern, kann dagegen eine professionelle juristische Fachübersetzung die passende Leistung sein.
Professionelle Übersetzung oder beglaubigte Übersetzung?
Eine professionelle Übersetzung und eine beglaubigte Übersetzung sind nicht automatisch dasselbe.
Bei Fachtexten, Bedienungsanleitungen, Webseiten, internen Unternehmensdokumenten und vielen Verträgen steht die fachlich korrekte Übersetzung im Vordergrund. Eine formelle Beglaubigung ist für solche Texte häufig nicht erforderlich.
Bei Urkunden und anderen Dokumenten für offizielle Verfahren kann dagegen eine beglaubigte Übersetzung verlangt werden. Maßgeblich ist der vorgesehene Empfänger.
Beeidigte und ermächtigte Übersetzer
Bei beglaubigten Übersetzungen in Deutschland kann die persönliche formelle Qualifikation des ausführenden Übersetzers relevant sein. Die genaue Bezeichnung und der rechtliche Rahmen können sich unterscheiden.
Diese persönliche Ermächtigung, Beeidigung oder öffentliche Bestellung eines Übersetzers ist von der ISO-Zertifizierung eines professionellen Übersetzungsdienstleisters zu unterscheiden.
Deshalb betrachten wir bei offiziellen Dokumenten sowohl die sprachliche als auch die formelle Anforderung des konkreten Auftrags.
Internationale Dokumente und unterschiedliche Anforderungen
Beglaubigte Übersetzungen werden grenzüberschreitend für sehr unterschiedliche Verfahren verwendet. Die Anforderungen sind jedoch international nicht einheitlich.
Was in Deutschland als beglaubigte Übersetzung bezeichnet wird, muss nicht automatisch einer formellen Übersetzungsart in einem anderen Land entsprechen. Auch die Frage, wer eine entsprechende Übersetzung ausstellen darf, richtet sich nach dem jeweiligen rechtlichen Rahmen.
Bei Dokumenten für das Ausland sollten deshalb Zielland und empfangende Institution angegeben werden.
Übersetzung und Apostille sind unterschiedliche Vorgänge
Eine Apostille bestätigt nicht die sprachliche Richtigkeit einer Übersetzung und eine beglaubigte Übersetzung ersetzt nicht automatisch eine erforderliche Apostille.
Beide Verfahren erfüllen unterschiedliche Funktionen. Je nach internationalem Verwaltungsverfahren können unterschiedliche Dokumentenformalitäten erforderlich sein.
Ob für Ihr Ausgangsdokument eine Apostille, Legalisation oder eine andere zusätzliche Formalität benötigt wird, sollte bei der zuständigen beziehungsweise empfangenden Institution geprüft werden.
Müssen Originaldokumente online eingereicht werden?
Für die Prüfung und Angebotserstellung können Dokumente zunächst digital übermittelt werden.
Wichtig ist, dass alle für die Übersetzung relevanten Inhalte gut lesbar sind. Unvollständige oder schwer lesbare Unterlagen können die zuverlässige Einschätzung des Auftrags erschweren.
Ob für einen konkreten weiteren Verfahrensschritt ein Original oder eine bestimmte Dokumentform benötigt wird, hängt von den jeweiligen Anforderungen ab.
Vollständige Dokumente einreichen
Bei offiziellen Dokumenten ist es sinnvoll, nicht nur einzelne Textausschnitte zu übermitteln.
Stempel, Vermerke, Unterschriftenfelder, Registrierungsinformationen und andere Bestandteile können für die vollständige Wiedergabe des Dokuments relevant sein.
Reichen Sie deshalb nach Möglichkeit sämtliche Seiten und den vollständigen sichtbaren Inhalt des zu übersetzenden Dokuments ein.
Namen und personenbezogene Angaben
Bei offiziellen Dokumenten müssen Personennamen, Geburtsorte, Daten und weitere personenbezogene Angaben besonders sorgfältig behandelt werden.
Bei Dokumenten aus Sprachen mit anderen Schriftsystemen können für einen Namen unterschiedliche lateinische Schreibweisen existieren. In solchen Fällen können vorhandene offizielle Referenzdokumente relevant sein.
Wenn eine bestimmte Schreibweise beispielsweise bereits in einem Reisepass verwendet wird, können Sie ein entsprechendes Referenzdokument gemeinsam mit dem Übersetzungsauftrag übermitteln.
Dokumente mit unterschiedlichen Schriftsystemen
Beglaubigte Übersetzungen können Dokumente in lateinischer, kyrillischer, arabischer und anderen Schriften betreffen.
Bei der Übertragung von Namen und institutionellen Bezeichnungen kann deshalb neben der eigentlichen Übersetzung auch die Wiedergabe von Angaben in einem anderen Schriftsystem relevant sein.
Vorhandene offizielle Schreibweisen sollten nach Möglichkeit bereits bei der Anfrage mitgeteilt werden.
Beglaubigte Übersetzungen in mehr als 60 Sprachen
Wir bearbeiten professionelle Übersetzungen in mehr als 60 Sprachen und können dadurch auch bei offiziellen Dokumenten zahlreiche internationale Sprachkombinationen abdecken.
Welche konkrete Form einer beglaubigten oder offiziellen Übersetzung benötigt wird, hängt jedoch von Sprachrichtung, Zielland und empfangender Institution ab.
Deshalb prüfen wir den jeweiligen Auftrag anhand seiner konkreten Anforderungen und nicht ausschließlich anhand der Sprache.
Mehrere Dokumente gleichzeitig übersetzen lassen
Für ein behördliches oder akademisches Verfahren werden häufig mehrere Dokumente benötigt.
Beispielsweise können Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Zeugnisse und weitere Unterlagen Bestandteil desselben Vorgangs sein. Diese Dokumente können gemeinsam zur Angebotserstellung eingereicht werden.
Dadurch lassen sich auch wiederkehrende Namen und andere personenbezogene Angaben über die zusammengehörenden Dokumente hinweg berücksichtigen.
Beglaubigte Übersetzung aus dem Deutschen
Deutsche Urkunden und offizielle Dokumente können für ihre Verwendung im Ausland in einer anderen Sprache benötigt werden.
Dabei ist entscheidend, welche Anforderungen im jeweiligen Zielland und bei der empfangenden Institution gelten. Die in Deutschland übliche Form einer Übersetzung ist nicht automatisch für jedes ausländische Verfahren ausreichend.
Geben Sie deshalb bei der Anfrage Zielland und vorgesehenen Empfänger an.
Beglaubigte Übersetzung ins Deutsche
Ausländische Dokumente werden für deutsche Behörden, Gerichte, Standesämter, Universitäten und andere Institutionen häufig in deutscher Übersetzung benötigt.
Je nach Verfahren kann eine beglaubigte Übersetzung durch einen entsprechend qualifizierten Übersetzer verlangt werden.
Bitte teilen Sie uns den vorgesehenen Empfänger mit, damit die Anforderungen des konkreten Auftrags berücksichtigt werden können.
Sicherheit bei der Online-Übermittlung
Offizielle Dokumente enthalten häufig sensible personenbezogene Informationen. Bei einer Online-Beauftragung ist deshalb der vertrauliche Umgang mit den bereitgestellten Unterlagen besonders wichtig.
Wir sind nach ISO/IEC 27001 für Informationssicherheit zertifiziert. Ihre Dokumente werden mit einem hohen Maß an Sicherheit und Vertraulichkeit behandelt.
Dies gilt für persönliche Urkunden ebenso wie für gerichtliche, akademische und geschäftliche Dokumente.
ISO 17100 für professionelle Übersetzungsdienstleistungen
Wir sind nach ISO 17100 für professionelle Übersetzungsdienstleistungen zertifiziert.
Ein strukturierter Übersetzungsprozess und die geeignete Zuordnung des jeweiligen Auftrags sind sowohl bei Fachübersetzungen als auch bei offiziellen Dokumenten wichtige Qualitätsfaktoren.
Die ISO-17100-Zertifizierung unseres Übersetzungsdienstes ist dabei von der persönlichen Beeidigung oder Ermächtigung eines Übersetzers zu unterscheiden.
Wie funktioniert die Online-Anfrage?
Der erste Schritt besteht darin, das zu übersetzende Dokument digital einzureichen. Geben Sie die gewünschte Sprachrichtung sowie den vorgesehenen Verwendungszweck an.
Bei offiziellen Dokumenten benötigen wir nach Möglichkeit zusätzlich Informationen zum Zielland und zur empfangenden Behörde, Universität, zum Gericht oder zu einer anderen Institution.
Auf dieser Grundlage kann der Übersetzungsbedarf geprüft und ein individuelles Angebot erstellt werden.
Was kostet eine beglaubigte Übersetzung online?
Die Kosten hängen vom konkreten Dokument, der Sprachkombination, dem Umfang und den formellen Anforderungen ab.
Eine einseitige Urkunde ist anders zu kalkulieren als ein mehrseitiges Gerichtsurteil oder ein umfangreicher Satz akademischer Dokumente.
Deshalb erstellen wir ein individuelles Angebot anhand der tatsächlich zu übersetzenden Unterlagen.
Angebot in etwa 60 Sekunden anfragen
Für eine schnelle Angebotserstellung können Sie Ihr Dokument direkt online einreichen. Sie müssen den Inhalt nicht selbst abschreiben oder den Umfang schätzen.
Geben Sie möglichst genau an, welche Sprachrichtung benötigt wird und wo die Übersetzung verwendet werden soll.
So können Dokument und Anforderungen von Anfang an richtig eingeordnet werden.
Beglaubigte Übersetzung jetzt online anfragen
Senden Sie uns das vollständige Dokument in gut lesbarer Form. Teilen Sie uns außerdem die gewünschte Sprachrichtung und den Verwendungszweck mit.
Bitte teilen Sie uns mit, bei welcher Behörde oder Institution die Übersetzung eingereicht werden soll. So können wir sicherstellen, dass die Übersetzung den jeweiligen Anforderungen entspricht.
Wir sind nach ISO 17100 für professionelle Übersetzungsdienstleistungen und nach ISO/IEC 27001 für Informationssicherheit zertifiziert. Sie können Ihre Dokumente daher sicher und vertraulich über unser Übersetzungsportal hochladen oder per E-Mail senden.
Ein Angebot erhalten Sie online in etwa 60 Sekunden.
Häufig gestellte Fragen zur beglaubigten Übersetzung online
Kann ich eine beglaubigte Übersetzung vollständig online anfragen?
Ja. Ihre Dokumente können digital zur Prüfung und Angebotserstellung eingereicht werden.
Welche Dokumente können beglaubigt übersetzt werden?
Typische Dokumente sind Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Zeugnisse, Diplome, Gerichtsdokumente und weitere offizielle Unterlagen.
Kann ich eine Geburtsurkunde online übersetzen lassen?
Ja. Eine vollständige und gut lesbare Fassung kann digital zur Angebotserstellung eingereicht werden.
Übersetzen Sie Heiratsurkunden?
Ja. Ausländische und deutsche Heiratsurkunden können für ihre Verwendung in einem anderen Sprachraum übersetzt werden.
Kann ich mein Zeugnis beglaubigt übersetzen lassen?
Ja. Zeugnisse und weitere Bildungsdokumente gehören zu den häufig übersetzten offiziellen Unterlagen.
Übersetzen Sie Diplome und Hochschulabschlüsse?
Ja. Diplome, Abschlussurkunden und andere akademische Dokumente können übersetzt werden.
Führen Sie beglaubigte Übersetzungen für Behörden aus?
Wir bearbeiten Dokumente, für die Behörden eine beglaubigte Übersetzung verlangen. Bitte nennen Sie uns den vorgesehenen Empfänger.
Führen Sie Übersetzungen für Standesämter aus?
Ja. Personenstandsdokumente können für die Vorlage bei Standesämtern übersetzt werden.
Führen Sie beglaubigte Übersetzungen für Gerichte aus?
Wir bearbeiten auch gerichtliche Dokumente und Unterlagen, die für gerichtliche Verfahren benötigt werden. Die konkreten Anforderungen sollten anhand des vorgesehenen Gerichts geprüft werden.
Muss jede offizielle Urkunde beglaubigt übersetzt werden?
Nein. Ob eine Beglaubigung erforderlich ist, hängt vom Empfänger und Verwendungszweck ab.
Was ist der Unterschied zwischen einer professionellen und einer beglaubigten Übersetzung?
Bei einer beglaubigten Übersetzung kommen zu der professionellen sprachlichen Bearbeitung formelle Anforderungen hinzu, die für den vorgesehenen Verwendungszweck relevant sind.
Ist eine beglaubigte Übersetzung dasselbe wie eine Apostille?
Nein. Beglaubigte Übersetzung und Apostille erfüllen unterschiedliche Funktionen.
Benötige ich für die Online-Anfrage das Original?
Für die Prüfung und Angebotserstellung können Dokumente digital eingereicht werden. Ob später eine bestimmte Dokumentform erforderlich ist, hängt vom konkreten Verfahren ab.
Kann ich mehrere Urkunden gleichzeitig einreichen?
Ja. Zusammengehörende Dokumente können gemeinsam zur Prüfung und Angebotserstellung übermittelt werden.
In welchen Sprachen führen Sie Übersetzungen aus?
Wir führen professionelle Übersetzungen in mehr als 60 Sprachen aus. Die formellen Anforderungen einer beglaubigten Übersetzung hängen von der jeweiligen Sprachrichtung und dem Verwendungszweck ab.
Wie werden Namen aus anderen Schriftsystemen behandelt?
Vorhandene offizielle Schreibweisen können berücksichtigt werden. Relevante Referenzdokumente sollten deshalb nach Möglichkeit mit eingereicht werden.
Sind meine Dokumente bei der Online-Übermittlung vertraulich?
Wir sind nach ISO/IEC 27001 für Informationssicherheit zertifiziert und behandeln Ihre Dokumente mit einem hohen Maß an Sicherheit und Vertraulichkeit.
Sind Sie nach ISO 17100 zertifiziert?
Ja. Wir sind nach ISO 17100 für professionelle Übersetzungsdienstleistungen zertifiziert.
Wie viel kostet eine beglaubigte Übersetzung?
Der Preis hängt von Dokument, Sprachkombination, Umfang und den konkreten formellen Anforderungen ab. Deshalb wird ein individuelles Angebot erstellt.
Wie erhalte ich schnell ein Angebot?
Laden Sie Ihre Dokumente über unser Übersetzungsportal hoch oder senden Sie sie per E-Mail. Geben Sie Sprachrichtung und Verwendungszweck an. Ein Angebot erhalten Sie online in etwa 60 Sekunden.


















